seit 24. September 2025
Der APWPT e.V., Verband zur Sicherung von Funkspektrum für die Kultur- und Kreativwirtschaft, lehnt eine Nutzung des Frequenzbereichs 470 bis 510 MHz durch zusätzliche Anwender ab. Dieser Bereich wird von drahtlosen Produktionsmitteln wie Funkmikrofonen (PMSE) und dem Rundfunk komplett benötigt (TV-UHF-Spektrum). Diese Kulturfrequenzen werden täglich von einer Vielzahl kultureller Organisationen, Bildungseinrichtungen, u.a. genutzt.
Die Tatsachen:
Am 24. September 2025 hat die Bundesnetzagentur lokale Einschränkungen zur Nutzung von Funkmikrofonen (PMSE) bekannt gegeben. Ein entsprechender Hinweis war im Amtsblatt enthalten. Darin heißt es wörtlich (Auszug):
„Beim Betrieb von PMSE-Funkanwendungen kann es in dem unten aufgeführten Gebiet in den TV-Kanälen des Frequenzbereichs 470–510 MHz (welche dort nicht durch den Rundfunkdienst genutzt werden) aufgrund von anderweitig zugeteilten Frequenznutzungen gegebenenfalls zu Einschränkungen kommen: Geographische Koordinate(n) (WGS84) 11° 18′ 21″ Ost / 47° 58′ 59″ Nord mit einem Umkreis von ca. 23 km.“
Die geographischen Koordinaten führen zur General-Fellgiebel-Kaserne in Pöcking. Der um die Kaserne geführte Radius reicht 23 km lang und über u.a. Starnberg und Gauting bis nach München hinein.
Die Bewertung des APWPT:
Durch die „Digitalen Dividenden“ haben Kultur und Veranstaltungswirtschaft bereits große Teile ihres Frequenzspektrums verloren. Der kleine verbliebene Rest muss unbedingt erhalten bleiben. Der Frequenzbedarf steigt, da immer mehr drahtlose Produktionsmittel in Betrieb sind, und zwar für die Bereiche Kultur, Bildung, Sport, Live Events, Medien, Kirche, politische Veranstaltungen und anderes. Eine Nutzung des Frequenzbereichs 470–510 MHz durch andere Nutzer lehnen wir daher ab. Es drohen Tonübertragungsprobleme, da ein Störungspotential mit hoher Feldstärke zu erwarten ist.
Der rechtliche Hintergrund:
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone mit Hinweis für PMSE-Nutzer (pdf / 88 KB) (Vfg. 34/2020 geändert durch Vfg. 99/2022 mit Anlage, Mitt. 283/2025)