Mit einer neuen Verfügung der Bundesnetzagentur werden zahlreiche (nicht alle, nicht TV-UHF) bestehenden Allgemeinzuteilungen von Frequenzen aufgehoben – insgesamt 20. Zwei dieser aufgehobenen Allgemeinzuteilungen betreffen ausdrücklich „drahtlose PMSE-Audioausrüstungen“, eine der aufgehobenen Allgemeinzuteilungen betrifft ausdrücklich „drahtlose Mikrofone“.
Es handelt sich um diese Allgemeinverfügungen, die zeitlich befristet bis Ende 2025 waren und am 31.12. sowieso ausgelaufen wären:
823 – 832 MHz
Drahtlose PMSE-Audioausrüstung 823-832 MHz (Vfg. 02/2015)
863 – 865 MHz
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone (Vfg. 107/2018)
1785 – 1805 MHz
Drahtlose PMSE Audioausrüstungen 1785-1805 MHz (Vfg. 03/2015)
Ferner betrifft eine der aufgehobenen Allgemeinzuteilungen für „Technische Hörhilfen“ das DAB+-Band.
19 der 20 aufgehobenen, bisher separaten Allgemeinzuteilungen werden zugleich durch eine neue gemeinsame „Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Geräte geringer Reichweite (SRD)“ ersetzt, die bis zum 31.12.2035 befristet ist. Soweit wir momentan sehen sind PMSE-seitig nur Frequenzbereiche oberhalb des TV-UHF-Bandes betroffen und es gibt keine negativen Implikationen. Weitere Infos folgen.
Hier die Allgemeinzuteilung von Frequenzen zur Nutzung durch Geräte geringer Reichweite (SRD) Vfg. 91/2025 vom November 2025: hier herunterladen
Quelle: Amtsblatt der Bundesnetzagentur 2025/21; hier herunterladen.