Frequenzklau durch das Militär? Die Bundestagsabgeordnete Donata Vogtschmidt (LINKE) fragte nach bei der Bundesregierung!
„Wie rechtfertigt die Bundesregierung, dass die Bundeswehr durch die Entscheidung der Bundesnetzagentur im Frequenzbereich 470 bis 510 MHz im Raum Pöcking Vorrang erhält, wodurch große Teile der kulturellen Infrastruktur (u. a. Festivals, (Freilicht-)Theater) eingeschränkt werden, und steht dies im Widerspruch zu den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehaltenen Zusagen zum Schutz der Kulturfrequenzen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?“
So antwortete die Bundesregierung im Oktober 2025:
„Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek
vom 16. Oktober 2025
Die Frequenzverordnung (FreqV) weist in dem genannten Frequenzbereich Einzelfrequenzen für militärische Nutzungen ohne Nutzungseinschränkungen aus. Demzufolge sind diese militärischen Einzelfrequenznutzungen Frequenznutzungen eines Primärfunkdienstes gleichgestellt. Auf Grundlage der Sekundärfunkzuweisung für den Mobilen Landfunkdienst in Verbindung mit der Nebenbestimmung D296 gemäß FreqV können die Frequenzen für professionelle drahtlose Produktionen unter den in der FreqV genannten Schutzbedingungen und Schutzpflichten genutzt werden. Der bestehende Schutz der genannten kulturellen Frequenznutzer besteht daher unverändert fort.“
Das meint SOS – Save Our Spectrum dazu:
- 40 MHz für das Militär sind keine „Einzelfrequenznutzungen“!
- Der Schutz für die kulturellen Frequenznutzer ist de jure, aber nicht mehr de facto: Jederzeit kann die Bundeswehr ihre Geräte im Wattbereich einschalten; dann sind Funkmikrofone Milliwattbereich) gestört! Und wir wissen nicht, wann die Bundeswehr einschaltet
- Entgegen der Geflogenheiten wurde die Regelung pro Militär nicht befristet.
Keine Kriegstüchtigkeit auf Kosten der Kultur!
Quelle: Deutscher Bundestag, https://apwpt.org/wp-content/uploads/2025/10/2102290.pdf (S. 34)