Seit 15. April 2026 gibt es eine neue Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone. Herausgeber ist die deutsche Bundesnetzagentur. Diese Allgemeinzuteilung findet sich hier:
Allgemeinzuteilung Funkmikrofone (Vfg. 37/2026)
Dieser neue, kleine unscheinbare Satz macht nun vielen Sorgen:
„Beim Betrieb von Funkmikrofonen im Frequenzbereich 470 – 608 MHz kann es in einzelnen Kanälen des Rundfunk-Kanalrasters aufgrund von anderweitigen primären Frequenznutzungen zu örtlich und zeitlich begrenzten Einschränkungen kommen, die hinzunehmen sind.“
Mit „primäre Funknutzung“ ist das Militär gemeint.
Wird uns das Militär dauerhaft stören? Jederzeit und ohne vorherige Information?
SOS – Save Our Spectrum lädt alle Nutzer von Funkmikrofonen zum virtuellen Informationsgespräch ein:
Donnerstag, 23. April 2026, von 9-10 Uhr.
Anmeldungen bei Jochen Zenthöfer per E-Mail [zenthoefer // pt.lu].
Es wird weitere Termine geben im Laufe der nächsten Wochen!
Ebenfalls am 23. April hat SOS ein Gespräch mit dem zuständigen Referatsleiter der Bundesnetzagentur. Wir danken der Behörde dafür, dass wir dort mehr erfahren dürfen und unsere Sorgen anbringen können!
Hintergrund:
Diese Allgemeinzuteilung ersetzt die nachstehend aufgeführten Allgemeinzuteilungen. Aus die sem Grund werden diese hiermit aufgehoben: • Amtsblattverfügung 25/2022 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone in Teilfrequenzbereichen zwischen 32,475 und 38,125 MHz“ • Amtsblattverfügung 109/2025 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone im Bereich 174 – 230 MHz“ • Amtsblattverfügung 34/2020, geändert durch Verfügung 99/2022 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone in den Frequenzteilbereichen 470 – 608 MHz und 614 – 698 MHz“ • Amtsblattverfügung 100/2022 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone im Frequenzbereich 736 – 753 MHz“ • Amtsblattverfügung 6/2022 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Mikrofone im Frequenzbereich 1350 – 1400 MHz“.