Auf der World Radiocommunications Conference 2023 (WRC-23) wurde entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger PrimĂ€rnutzer bleibt. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programm Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, SekundĂ€rnutzer im TV-UHF-Band. Eine ĂberprĂŒfung der WRC-BeschlĂŒsse soll zudem erst auf der WRC-31 erfolgen.
âEs ist gut und wichtig, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz fĂŒr terrestrisches Fernsehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesichert istâ, begrĂŒĂte die rheinland-pfĂ€lzische MedienstaatssekretĂ€rin Heike Raab die WRC-BeschlĂŒsse zum TV-UHF-Band. âSo ist sichergestellt, dass DVB-T2 auch kĂŒnftig ein wichtiger Baustein fĂŒr die Fernsehversorgung bleiben kann, um die Menschen direkt, kostengĂŒnstig und verlĂ€sslich erreichen zu können. Zudem hat der Rundfunk nun ausreichende Planungssicherheit, um die Entwicklung von 5G-Broadcast weiter voranzutreibenâ, so Heike Raab weiter. Allerdings wurde im Rahmen der WRC-23 fĂŒr einzelne europĂ€ische Staaten eine zusĂ€tzliche sekundĂ€re, also nachrangige, Zuweisung an den Mobilfunk im TV-UHF-Band (470-694 MHz) beschlossen. âDer Status eines SekundĂ€rnutzers bedeutet, dass dieser die Nutzung der Frequenzen durch den PrimĂ€rnutzer (terrestrischer Rundfunk) nicht stören darf. Hier mĂŒssen wir nun sicherstellen, dass die europĂ€ische und nationale Umsetzung der WRC-BeschlĂŒsse der Veranstaltungsbranche den gröĂtmöglichen Schutz bietetâ, so die StaatssekretĂ€rin weiter.
Die Weltfunkkonferenz entscheidet alle vier Jahre auf internationaler Ebene ĂŒber die Belange des Funkwesens. Sie wird veranstaltet von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Um eine zweckmĂ€Ăige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste sicherzustellen, bedarf es weltweiter Festlegungen. Dies erfolgt auf internationaler Ebene durch die Vollzugsordnung fĂŒr den Funkdienst (Radio Regulations), die unter anderem Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste, wie zum Beispiel Rundfunk-, oder Mobilfunkdienste, enthĂ€lt. Die auf der WRC gefassten BeschlĂŒsse sind im Anschluss auf europĂ€ischer und nationaler Ebene umzusetzen.
Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz