Frequenzen im TV-UHF-Band bleiben Rundfunk und Kultur erhalten

Frequenzen im TV-UHF-Band bleiben Rundfunk und Kultur erhalten

Frequenzen im TV-UHF-Band bleiben Rundfunk und Kultur erhalten 2377 1488 SOS - Save our Spectrum

Auf der World Radiocommunications Conference 2023 (WRC-23) wurde entschieden, dass der Rundfunk im Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz alleiniger Primärnutzer bleibt. Die Veranstaltungsbranche (PMSE, Programm Making Special Events) bleibt mit ihren drahtlosen Produktionsmitteln, wie bisher auch, Sekundärnutzer im TV-UHF-Band. Eine Überprüfung der WRC-Beschlüsse soll zudem erst auf der WRC-31 erfolgen.

„Es ist gut und wichtig, dass der Frequenzbereich zwischen 470 und 694 MHz für terrestrisches Fernsehen, DVB-T2, und Kultur nun bis auf Weiteres gesichert ist“, begrüßte die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab die WRC-Beschlüsse zum TV-UHF-Band. „So ist sichergestellt, dass DVB-T2 auch künftig ein wichtiger Baustein für die Fernsehversorgung bleiben kann, um die Menschen direkt, kostengünstig und verlässlich erreichen zu können. Zudem hat der Rundfunk nun ausreichende Planungssicherheit, um die Entwicklung von 5G-Broadcast weiter voranzutreiben“, so Heike Raab weiter. Allerdings wurde im Rahmen der WRC-23 für einzelne europäische Staaten eine zusätzliche sekundäre, also nachrangige, Zuweisung an den Mobilfunk im TV-UHF-Band (470-694 MHz) beschlossen. „Der Status eines Sekundärnutzers bedeutet, dass dieser die Nutzung der Frequenzen durch den Primärnutzer (terrestrischer Rundfunk) nicht stören darf. Hier müssen wir nun sicherstellen, dass die europäische und nationale Umsetzung der WRC-Beschlüsse der Veranstaltungsbranche den größtmöglichen Schutz bietet“, so die Staatssekretärin weiter.

Die Weltfunkkonferenz entscheidet alle vier Jahre auf internationaler Ebene über die Belange des Funkwesens. Sie wird veranstaltet von der Internationalen Fernmeldeunion (ITU), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen. Um eine zweckmäßige und störungsfreie Nutzung des Funkfrequenzspektrums durch alle Funkdienste sicherzustellen, bedarf es weltweiter Festlegungen. Dies erfolgt auf internationaler Ebene durch die Vollzugsordnung für den Funkdienst (Radio Regulations), die unter anderem Zuweisungen von Frequenzen an einzelne Funkdienste, wie zum Beispiel Rundfunk-, oder Mobilfunkdienste, enthält. Die auf der WRC gefassten Beschlüsse sind im Anschluss auf europäischer und nationaler Ebene umzusetzen.

Quelle: Landesregierung Rheinland-Pfalz

Foto: Einladungsbild an die Konferenzteilnehmer der Weltfunkkonferenz 2023. Die Ergebnisse wurden von 151 Länderm unterzeichnet. (Bild: Matthias Fehr)
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