Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen. Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Frequenzverordnung (Bundestags-/Bundesratsdrucksache BR-Drs. 364/26) setzt vor allem die Beschlüsse der Weltfunkkonferenz 2023 (WRC-23) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) in nationales Recht um. Die Verordnung stützt sich auf § 89 Abs. 1 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und dient der Gewährleistung einer effizienten sowie störungsfreien Frequenznutzung in Deutschland.