Rebecca Lenhard (Grüne) fragt nach Kulturfrequenzen – Bundesregierung: „geheim“!

Rebecca Lenhard (Grüne) fragt nach Kulturfrequenzen – Bundesregierung: „geheim“!

Rebecca Lenhard (Grüne) fragt nach Kulturfrequenzen – Bundesregierung: „geheim“! 734 477 SOS - Save our Spectrum

Dieser Vorgang ist unfassbar … und ist sicher mit ein Grund für das schlechte Image der Bundesregierung.

Zum Thema: Es ist DIE Frage, die die ganze Veranstaltungsbranche in diesem Sommer umtreibt: Wer sind die neuen Primärnutzer im TV-UHF-Band zwischen 470 und 694 MHz, also innerhalb der Kulturfrequenzen?

Nun hat die grüne Bundestagsabgeordnete Rebecca Lenhard bei der Bundesregierung nachgefragt.

Sie fragt sehr klug, da spezifisch:

„Wer sind die „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ im TV-UHF-Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz, die in der Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Funkmikrofone (Vfg. 37/2026 im Amtsblatt Nummer 7/2026 der Bundesnetzagentur vom 15. April 2026) in der Tabelle „Frequenzbänder mit zugehörigen technischen und operationellen Bedingungen für Funkmikrofone“ unter Punkt 5 ohne juristische Herleitung dieses Primärstatus angedeutet sind, und über welche praktischen Koordinationsmechanismen wird sichergestellt, dass sich diese „anderweitigen primären Frequenznutzungen“ mit den bisherigen Nutzern des Frequenzbandes (Rundfunk, Kultur (PMSE), Wetterdienst, Radioastronomie) im Alltag koordinieren?

Die Bundesregierung hat bereits geantwortet – aber ausweichend. Teile der Antwort sind geheim!

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek

„Die zulässigen Funkdienste im Frequenzbereich 470 bis 694 MHz bzw. im Bereich 470 bis 608 MHz laut Eintrag in der Tabelle „Frequenzbänder mit zugehörigen technischen und operationellen Bedingungen für Funkmikrofone“ ergeben sich aus der Frequenzverordnung und dem Frequenzplan der Bundesnetzagentur. Die konkrete Frequenznutzung ergibt sich aus der Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur nach § 91 TKG. Die Frequenzkoordinierung erfolgt durch die Bundesnetzagentur. Grundsätzlich haben Frequenznutzer keinen Anspruch auf die Benennung anderer Frequenznutzer, es sind jeweils die Parameter der Frequenzzuteilungen einzuhalten. Insbesondere in etwaigen sensiblen Bereichen ist aus übergeordneten Aspekten in öffentlich einsehbaren Medien (wie bei der Beantwortung Schriftlicher Fragen) eine Auskunft nicht möglich. Bei Bedarf stellt das BMDS die Informationen auf Anforderung über die Geheimschutzstelle des Bundestages bereit.“

Stellungnahme von SOS – Save Our Spectrum:

„Als Frequenznutzer wollen wir mit anderen Nutzern koordinieren können. Das geht aber nicht, wenn wir die anderen Nutzer nicht kennen. Die Geheimhaltung der Bundesregierung ist lächerlich. Es kann doch nicht verschwiegen werden, wer funken darf! Mit der Geheimhaltung wird die Gerüchtemaschine angeschaltet. Manche vermuten die Bundeswehr, andere US-Streitkräfte, andere den zellulären Mobilfunk (IMT), wiederum andere Drohnennutzung. Dient die Geheimhaltung etwa der Planungen für eine kriegerische Auseinandersetzung mit Russland?“, beschreibt SOS-Sprecher Jochen Zenthöfer, was er in der Branche der RF-Manager hört.

Quellen:

Anfrage Lenhard mit Antwort Bundesregierung; S. 51f.

https://dserver.bundestag.de/btd/21/068/2106834.pdf

Website Rebecca Lenhard, MdB

https://rebecca-lenhard.de/