Versagen von Mobilfunk- und BOS-Netzen während der Ahrtalflut 2021

Versagen von Mobilfunk- und BOS-Netzen während der Ahrtalflut 2021

Versagen von Mobilfunk- und BOS-Netzen während der Ahrtalflut 2021 1920 1282 SOS - Save our Spectrum

Landtag Rheinland-Pfalz – Drucksache 18/10000, 02.08.2024

Untersuchungsausschuss 18/1

„Flutkatastrophe“

– Öffentlicher Teil –

Bericht des Untersuchungsausschusses 18/1 „zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz, deren Folgen und zur rechtlichen und politischen Verantwortung der Landesregierung, ihrer nachgeordneten Behörden sowie aller sonstigen öffentlichen Stellen hierfür“

[Auszug]

Rdnr. 7635:

„Als die Katastrophe ihren Höhepunkt erreichte, waren bereits die Telefon- und Mobilfunknetze komplett ausgefallen, als auch der behördliche Digitalfunk zusammenbrach. Der Digitalfunk BOS, der fast 1,2 Millionen Teilnehmer umfasst und von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten und Katastrophenhelfern genutzt wird, konnte seine Funktion in diesem entscheidenden Moment nicht erfüllen. Die Abhängigkeit von den Datenleitungen der Telekom, die durch die Wassermassen zerstört wurden, war ein wesentlicher Grund für diesen Ausfall. Laut Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD „Ausfall des TETRA-BOS-Systems im Hochwasserkatastrophengebiet“ fiel der BOS-Funk am Nachmittag und Abend des Katastrophentages sowie in der Nacht auf den 15. Juli 2021 vielerorts aus, da die BOS-Stationen nicht ausreichend krisensicher geschützt waren.238 Im Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe bestätigten Bürgermeister und Wehrführer aus dem Ahrtal, dass der Digitalfunk, der Mobilfunk und das Festnetz bereits am Nachmittag teilweise komplett ausgefallen waren. Nur mittels Analogfunk konnte die Kommunikation notdürftig aufrechterhalten werden, jedoch war dieser aufgrund der hohen Belastung überfordert. Dieser Kommunikationszusammenbruch erschwerte die Koordination der Rettungskräfte erheblich und trug maßgeblich zur hohen Anzahl der Opfer bei.“

Rdnr. 4249:

„Dank des Reportagewagens bzw. des Satelliten auf diesem Wagen sei es möglich gewesen, für den Hörfunk, für SWR 4, bereits um 6.50 Uhr von vor Ort zu berichten. Da das Mobilfunknetz zusammengebrochen sei, sei es kaum möglich gewesen, Bilder und Videos abzusetzen.“

Rdnr. 4700:

„Im Ahrtal hätten in den ersten Tagen dagegen weder Mobilfunk noch Festnetz funktioniert.“

Rdnr. 5403:

„Die Zeugin Weigand erklärte, zu den zwölf Ortsgemeinden habe seitens der Verwaltung der Verbandsgemeinde Altenahr zum Teil direkter Kontakt bestanden, wobei die Kommunikation aufgrund des Ausfalls von Funk- und Mobilfunkverbindungen tatsächlich zumeist physisch erfolgt sei.“

Rdnr. 6323:

„Nach Wahrnehmung des Zeugen Ritter (Abschnittsleitung Gesundheit, Stabselement 7 der TEL) funktionierte das Mobilfunknetz erst am 16. Tag nach der Katastrophe wieder. Deshalb war eine Kommunikation mit seinen Unterabschnitten nur sehr eingeschränkt möglich“

Rdnr. 1280:

„Was den Digitalfunk angehe, hätten viele Einsatzeinheiten manche Frequenzen nicht einstellen können.“

Bessere Möglichkeit: Warnung über Rundfunk und Fernsehen – dank terrestrischer Fernsehverbreitung (DVB-T2) technisch möglich, leider operativ seitens der Behörden nicht umgesetzt worden

Rdnr. 7636:
„Der effektivste Weg, Warnungen über Rundfunk und Fernsehen zu verbreiten, wurde nicht ausreichend genutzt, obwohl die Landesregierung dazu berechtigt gewesen wäre. Dies führte dazu, dass viele Menschen unvorbereitet von der Katastrophe getroffen wurden.“

Rdnr. 5494:
„Eine „amtliche Gefahrenmitteilung“ verpflichtet die Rundfunkanstalten, diese Mitteilung innerhalb von 10 Minuten nach Erhalt und ohne inhaltliche Veränderung weiterzugeben.“

Rdnr. 6635ff.:
„Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme des Ausschusses haben die Planungen, die Organisation und die nutzbaren technischen Möglichkeiten eine umfassende, verständliche Warnung der Behörden und der Bevölkerung nicht im notwendigen Umfang vermittelt:

  • Lautsprecherdurchsagen der Freiwilligen Feuerwehren konnten keine großflächigen Warnungswirkungen erzielen
  • fehlende oder nicht ansteuerbare Sirenenanlagen haben kein Gefahrbewusstsein erzeugen können
  • eine Unterbrechung der Fernseh- und Rundfunkprogramme ist nicht eingeleitet worden, obwohl dies der Landesregierung gesetzlich möglich ist“

Quelle: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10000-18.pdf