Wir wollen alle PMSE-Nutzer*innen bitten, alle noch ausstehenden Anträge auf Bewilligung von Ausgleichszahlungen rechtzeitig vor Ende des Jahres 2020 bei der Bewilligungsbehörde BAV zu stellen.
Die Antragsfrist in Paragraph 5 Absatz 6 der „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel („PMSE“) für aus der Umwidmung der Frequenzen im Frequenzbereich 694 bis 790 MHz resultierende Umstellungskosten (RL-UmstKoPMSE700)“ läuft, nachdem das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das Förderprogramm bereits verlängert hatte, zum 31. Dezember 2020 aus.
Eine weitere Verlängerung der Antragsfrist ist nicht geplant.
Informationen: https://www.bav.bund.de/DE/4_Foerderprogramme/5_Ausgleichszahlungen/1_PMSE/PMSE_node.html