Merkblatt: Ausgleichszahlungen für drahtlose Produktionsmittel

Beantragen Sie noch heute eine Entschädigung für Altgeräte!

Für welche Systeme gibt es Ausgleichszahlungen?

  • Geräte im 700-MHz-Band (694 – 790 MHz) auch ohne konkrete Störbetroffenheit
  • Geräte im Bereich 470 – 694 MHz, soweit sie wegen der Umstellung der TV-Sender auf DVB-T2 HD gestört werden
  • Anschaffungswert von mindestens 410 EUR
  • Bei Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen:
    Anschaffung zwischen dem 01.12.2012 und dem 31.03.2015
  • Bei gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen, staatlichen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder Organisationen, die überwiegend öffentlich finanziert werden: Anschaffung zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.03.2015

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • Eigentumsnachweis durch Kaufbeleg (Rechnung) oder vergleichbaren Beleg wie Schenkungsvereinbarung
  • Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur, ausgestellt vor dem 31.12.2015

Wo kann der Antrag gestellt werden?

  • Anträge werden ausschließlich online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt:
    https://antrag-bvbs.bund.de/web/antrag-bav
    Die Webanwendung ermittelt sofort die Höhe der Erstattung.

Weitere Informationen?

Weblinks:

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