Beantragen Sie noch heute eine Entschädigung für Altgeräte!
Für welche Systeme gibt es Ausgleichszahlungen?
- Geräte im 700-MHz-Band (694 – 790 MHz) auch ohne konkrete Störbetroffenheit
- Geräte im Bereich 470 – 694 MHz, soweit sie wegen der Umstellung der TV-Sender auf DVB-T2 HD gestört werden
- Anschaffungswert von mindestens 410 EUR
- Bei Unternehmen, Vereinen und Privatpersonen:
Anschaffung zwischen dem 01.12.2012 und dem 31.03.2015 - Bei gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen, staatlichen, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder Organisationen, die überwiegend öffentlich finanziert werden: Anschaffung zwischen dem 01.01.1997 und dem 31.03.2015
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Eigentumsnachweis durch Kaufbeleg (Rechnung) oder vergleichbaren Beleg wie Schenkungsvereinbarung
- Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur, ausgestellt vor dem 31.12.2015
Wo kann der Antrag gestellt werden?
- Anträge werden ausschließlich online bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt:
https://antrag-bvbs.bund.de/web/antrag-bav
Die Webanwendung ermittelt sofort die Höhe der Erstattung.
Weitere Informationen?
Weblinks:
- Antragsvoraussetzungen auf der Homepage der BAV
- Leitfaden für Entschädigungszahlungen bei www.sos-save-our-spectrum.org/
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