Wenn Sie drahtlose Produktionsmittel im 700-MHz-Band oder im Bereich zwischen 470 und 694 MHz betreiben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigungszahlung für Ihre bestehende Ausrüstung geltend machen. Unser Merkblatt fasst die Kriterien übersichtlich zusammen. Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie wenn möglich die Ausgleichszahlungen des Bundes.
weiterlesenMehr über betroffene Gebiete und Frequenzbelegungen erfahren Sie hier.
weiterlesenZunahme bis Mitte 2019 zu erwarten – bei Anspruch Entschädigung beantragen.
weiterlesenNeue Ausbaustufe – neue Störungen! Erfahren Sie hier, welche Gebiete und Frequenzen betroffen sind.
weiterlesenSeit 31. Mai 2016 läuft der Testbetrieb bundesweit. Hier erfahren Sie, welche Gebiete und Frequenzen betroffen sind.
weiterlesenVorsicht Störungen – auch im restlichen Bundesgebiet! Hier erfahren Sie, welche Frequenzen betroffen sind.
weiterlesenVorsicht Störungen – auch im restlichen Bundesgebiet! Hier erfahren Sie, welche Frequenzen betroffen sind.
weiterlesenVorsicht, Störungen: Diese Frequenzkanäle werden ab Mai 2016 von DVB-T2 HD belegt sein.
weiterlesenVorsicht Funkstörungen: So können sich Nutzer drahtloser Produktionstechnik vorbereiten.
weiterlesenDas Präsidium der Bundesnetzagentur. Von links nach rechts: Vizepräsident Dr. Wilhelm Eschweiler, Präsident Jochen Homann und Vizepräsident Peter Franke (Quelle: Bundesnetzagentur) Laut Bundesnetzagentur müssen sich Nutzer drahtloser Produktionsmittel (PMSE) keine Sorgen machen. Die Behörde behauptet: „In der Summe sind mehr als 440 MHz (…) für Funkmikrofone zur Nutzung bzw. Mitnutzung verfügbar. Im Zuge einer Vergabe…
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