Änderungen bei Anmeldung von Funkanlagen in Österreich

Änderungen bei Anmeldung von Funkanlagen in Österreich

Änderungen bei Anmeldung von Funkanlagen in Österreich 900 600 SOS - Save our Spectrum

Leider haben sich die Modalitäten in Österreich 2024 geändert, es ist viel komplizierter geworden Funkanlagen anzumelden.

Anbei eine kurze Übersicht.

1.) Wenn eine Firma in Österreich drahtlose Mikrofone oder Geräte die § 33 Telekommunikationsgesetz 2021 entsprechen verwenden will, ist es erforderlich, zuerst ein Online- Benutzerkonto bei der Behörde anzulegen, unabhängig davon, wie lange die Produktion dauert um dann die gewünschten Geräte eintragen zu können.

Es wird in der Folge eine Bewilligung für 10 Jahre ausgestellt. Es erfolgt aber keine Frequenzkoordinierung, die Bewilligung alleine garantiert also nicht, eine störungsfreie Frequenz zu bekommen. Der Link zur Anmeldung lautet:

https://anzeige.intellisolution.at/wppublic/?page_id=39

2.) Ist eine Frequenzkoordinierung von drahtlosen Mikros und §33 Geräten gewünscht, ist eine (kostenlose) Anmeldung bei https://frequenz.orf.at notwendig. Der ORF übernimmt hier eine Aufgabe, die von amtlicher Seite nicht (mehr) übernommen wird und koordiniert im gesamten Bundesgebiet die PMSE Frequenzen.

3.) Will eine Firma aber auch Handfunkgeräte, Mobilfunkgeräte, Telemetriesender, Funkkameras, Richtfunkstrecken oä. verwenden, ist ein eigenes pdf- Formular auszufüllen und per Mail an die Adresse office@fb.gv.at  und bei Veranstaltungen auch in CC: an gerhard.keller@ors.at zu senden.

Das Formular findet man unter: https://www.fb.gv.at/dam/jcr:936b9c46-5df6-4854-af76-e30c66a5bcbd/BMLRT_FB_Formular_Event.pdf