Allgemeinzuteilung für drahtlose Mikrofone zwischen 32,475 und 38,125 MHz

Allgemeinzuteilung für drahtlose Mikrofone zwischen 32,475 und 38,125 MHz

Allgemeinzuteilung für drahtlose Mikrofone zwischen 32,475 und 38,125 MHz 1920 1280 SOS - Save our Spectrum

 

Gemäß § 91 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) hat die Bundesnetzagentur im Frühjahr 2022 weitere Frequenzen zur Nutzung durch die Allgemeinheit für die Nutzung durch drahtlose Mikrofone zugeteilt.

32,475 – 34,325 MHz
34,530 – 34,950 MHz
36,610 – 38,125 MHz

Maximale Strahlungsleistung (ERP): 10 mW

Die Frequenznutzung ist nur im Zusammenhang mit der Aussendung eines Nutzsignals gestattet (keine Daueraussendung eines unmodulierten Trägers!!!).

Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2032 befristet.

Erteilte Einzelzuteilungen für drahtlose Mikrofone bleiben unabhängig von dieser Allgemeinzuteilung gültig.

Wenn ein Zuteilungsinhaber auf seine Einzelzuteilung (und damit auf die Zahlung der Beiträge) verzichten möchte, ist dieser Verzicht gegenüber der Bundesnetzagentur, am besten
der in der Einzelzuteilung genannten Dienststelle zu erklären.

Die genannten Frequenzen werden auch durch andere Funkanwendungen genutzt. Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder Störungsfreiheit des Funkverkehrs.

Quelle: https://www.bnetza-amtsblatt.de/download/81 Seite 441f.

Print Friendly, PDF & Email