Bundesrat macht Weg für Ersatzfrequenzen frei

Bundesrat macht Weg für Ersatzfrequenzen frei

Bundesrat macht Weg für Ersatzfrequenzen frei 1440 960 SOS - Save our Spectrum

Plenarsitzung des Bundesrats. © Bundesrat | Frank Bräuer

Am Freitag, den 22. September 2017 hat der Bundesrat der Frequenzverordnung der Bundesregierung zugestimmt. Sie öffnet neue Frequenzbereiche für die Nutzung mit Funkmikrofonen und weiteren professionellen drahtlosen Produktionsmitteln: die Bänder 1.350 – 1.400 MHz und 1.518 -1.525 MHz. Zwar gleicht dies die erheblichen Frequenzverluste der letzten Jahre bei weitem nicht aus (Digitale Dividende 1 und 2). Nutzer und Hersteller drahtloser Produktionstechnik erhalten aber in einer aktuell sehr unsicheren Lage eine wertvolle Perspektive zur langfristig verlässlichen Planung. Im nächsten Schritt setzt die Bundesnetzagentur die Frequenzverordnung im so genannten Frequenzplan um und nimmt weitere Konkretisierungen vor.

Politik hält Wort

Im Vorfeld hatte sich die Initiative „SOS – Save Our Spectrum“ mit dafür eingesetzt, die Frequenzbereiche 1350 – 1400 MHz und 1518 – 1525 MHz für Funkmikrofone zu öffnen. Das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur hatte zugesagt, dies in der Frequenzverordnung zu verankern. Dieses Versprechen hat das Ministerium eingehalten. In einer so genannten Erläuterung ist jetzt festgeschrieben, dass in beiden genannte Frequenzbereiche künftig drahtlose Mikrofone eingesetzt werden dürfen.

Klare Perspektive für Nutzer und Hersteller

„Die Frequenzverordnung schafft eine belastbare Grundlage für Hersteller, gezielt in die Entwicklung von geeigneten Geräten für die neuen Frequenzbereiche zu investieren“, erklärt Helmut G. Bauer, Gründer der Initiative „SOS – Save Our Spectrum“. „Gleichzeitig erhalten Nutzer drahtloser Produktionstechnik mehr Sicherheit, diese dann langfristig einsetzen zu können. Die Frequenzverordnung kann nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden. Das ist wichtig, weil damit die Länder die Funktionsfähigkeit ihrer Kultureinrichtungen sicherstellen können.“

Bund und Länder leisten ihren Beitrag

Mit der Frequenzverordnung setzt die Bundesregierung die Ergebnisse der letzten Weltfunkkonferenz (WRC) vom November 2015 in deutsches Recht um. Dabei hat sie die von der WRC eröffneten Spielräume genutzt, um eine möglichst effiziente und störungsfreie Nutzung der Frequenzen sicherzustellen.

Bei der Zustimmung zur Frequenzverordnung hat der Bundesrat die Bundesregierung ausdrücklich auch an deren Zusicherung vom 11. Dezember 2015 erinnert, Nutzern drahtloser Produktionsmittel auch künftig ausreichend Zugang zu Frequenzspektrum zu gewähren – entsprechend ihrer Bedeutung für die Rundfunk-, Kultur- und Kreativbranche. Außerdem hat der Bundesrat auf die Zusage der Bundesnetzagentur hingewiesen, den Frequenzbedarf der drahtlosen Produktionsmittel mit ihrem Frequenzkonzept zuverlässig zu decken.

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