Zunächst waren über die Nachrichtenwebsite EurActiv.de interne Dokumente an die Öffentlichkeit gelangt – inzwischen hat die EU-Kommission ihr Vorhaben offiziell in Form von zwei Richtlinienentwürfen vorgestellt: Eine neue EU-Frequenzbehörde soll künftig Hoheitsaufgaben der Mitgliedsstaaten übernehmen und deren Frequenzverwaltungen so entmachten (wir berichteten). „SOS – Save Our Spectrum“ hat die Richtlinienentwürfe im Detail analysiert und erklärt, welche Einschnitte und Mitspracheverluste sie für den Bund, vor allem aber auch für die deutschen Bundesländer mit sich bringen.
Länder verlieren zentrale Kompetenzen
Mit den Richtlinienentwürfen möchte die EU-Kommission ihre eigene Zuständigkeit auf dem Gebiet der Funkfrequenzverwaltung erweitern. Sie greift damit massiv in die Zuständigkeiten des Bundes und der Länder ein und schafft eine zusätzliche Bürokratie.
Die Zuständigkeiten der Länder für Rundfunk, Kultur und Sicherheit (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, BOS) werden ausgehöhlt. Die Länder müssen sich jetzt gegenüber dem Bund und der Kommission wehren, um keine Kompetenzen in zentralen Politikfeldern zu verlieren.
Sie müssen verhindern, dass die Kommission die beiden Richtlinienvorschläge durchpeitscht und die Länder anschließend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. Es besteht dringender Handlungsbedarf!
Etablierung der neuen EU-Behörde
Die Kommission hat vorgeschlagen, das bisherige Beratergremium BEREC in eine neue EU-Behörde umzuwandeln[1].
Die BEREC besteht aus den 28 Telekommunikationsbehörden der EU-Mitgliedstaaten und einer Geschäftsstelle. Sie soll jetzt in eine selbständige Behörde mit eigenem Budget und zusätzlichem Personal sowie einem hauptamtlichen Executive Director umgestaltet werden.
Die Kommission begründet dies damit, die länderübergreifenden Frequenzfragen so besser lösen zu können. Sie berücksichtigt nicht, dass es bereits viele Gremien für Frequenzen gibt.
Es ist nicht ersichtlich, warum eine zusätzliche Behörde zu einer effizienteren Verwaltung führen sollte. In der allgemeinen EU-skeptischen Situation sollte man auch bereits aus diesem Grund auf einen Ausbau der Bürokratie verzichten.
Neue Zuständigkeiten für Kommission und BEREC
Die neue Behörde muss auch im Zusammenhang mit dem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission für eine Neuregelung der Frequenzregulierung beurteilt werden[2]. Dieser sieht eine Erweiterung der Zuständigkeiten der Kommission und der BEREC zu Lasten der Mitgliedsstaaten vor. Es wird die Entscheidungshoheit im Bereich Spektrum von den Mitgliedstaaten auf die EU-Ebene übertragen.
In Zukunft können EU-Kommission und BEREC in vielen Fragen bindende Entscheidungen („decisions“) treffen und Versorgungsauflagen („implementing measures“) machen. Damit greifen sie massiv in die Souveränität der nationalen Regulierer ein.
Dies verstößt gegen Art. 288 des Vertrags über die Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV), nach dem die Mitgliedstaaten selbst über Form und Mittel der Umsetzung von Richtlinien der Kommission entscheiden. Der AEUV gehört zu den Gründungsverträgen der Europäischen Union und somit zu den rechtlichen Grundlagen ihres politischen Systems.
Kritische Punkte für Bund und Länder im Überblick
Verlust der Entscheidungshoheit in Frequenzfragen
Die konkreten Vergabe- und Zuteilungsverfahren sollen nach dem Vorschlag weiter von den Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Der EU-Kommission soll aber das Recht eingeräumt werden, Grundsatz- und Detailfragen wie den Vergabezeitpunkt, die Versorgungsauflagen und die Vergabebedingungen zu bestimmen. Dies wäre nicht nur ein Eingriff in die Entscheidungshoheit des Bundes und der Bundesnetzagentur, sondern auch in die der Länder.
Regelungen für den Rundfunk
Die Kommission soll dann z.B. die Laufzeiten von Rundfunkzuteilungen bestimmen (Art.53 RRL). Gleiches gilt für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Eine Beteiligung der Länder wäre nicht mehr gegeben.
Peer Review Prozess
Alle Entscheidungen der Mitgliedstaaten bei Frequenzvergaben und -zuteilungen sollen in Zukunft einen Peer Review Prozess durchlaufen (Art 35 RRL). Dies ist ein Überwachungsverfahren, bei dem alle Vergabe- und Zuteilungsentscheidungen vorab mit der EU-Kommission und der BEREC abgestimmt werden müssen. Ist die Kommission nicht einverstanden, kann sie verbindliche „Implementierungsmaßnahmen “ verfügen.
Damit würde die Kommission nicht nur in die Hoheit der Mitgliedstaaten eingreifen, sondern auch die Verfahren verlängern und unkalkulierbarer machen.
Laufzeit von Frequenzzuteilung: 25 Jahre
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die Laufzeit von Frequenzzuteilung auf grundsätzlich. 25 Jahre festzulegen (Art. 49 RRL). Damit würden z.B. Frequenzen für den Mobilfunk für einen langen Zeitraum dem Markt entzogen. Sie stünden in dieser Zeit nicht mehr für eine aufgrund technischer Weiterentwicklungen effizientere Frequenznutzung zur Verfügung.
Eine 25-jährige Frequenzzuteilung hätte auch massive Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte, die in dieser Zeit keine Einnahmen aus Frequenzvergaben erzielen könnten.
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Fußnoten:
- [1] Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL establishing the Body of European Regulators for Electronic Communications; COM(2016) 591 final; 2016/0286 (COD)
Download hier oder vom Original-EU-Server - [2] Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL establishing the European Electronic Communications Code (Recast) {COM(2016) 590}; 2016/0288 (COD)
Download hier oder vom Original-EU-Server