Im aktuellen Amtsblatt der Bundesnetzagentur findet sich die Verfügung 30/2024.
Bei der Vfg. 30/2024 handelt es sich um zwei Vorhaben:
- Umsetzung der Recommendation CEPT ECC T/R 25-08 (Ablösung des 20-kHz-Raster)
- Einsammeln aller unbefristeter Zuteilungsurkunden
Mit der Veröffentlichung dieser Verfügung ist die Befristung aller bisher unbefristeter Zuteilungsurkunden ausgesprochen und wirksam. (Heute werden alle Zuteilungsurkunden befristet zugeteilt, früher gab es auch mal unbefristete.)
In der Verfügung werden drei Fallgruppen unterschieden:
- Hier geht es um Frequenzen unterhalb 470 MHz, die bereits in der VVNömL mit einem Befristungsdatum versehen waren. (Für alle Neuzuteilungen und Verlängerungen befristeter Zuteilungen). Nun werden alle unbefristete Zuteilungen dieser Frequenzen zum 31.12.2025 eingesammelt.
- Unbefristete Zuteilungen in allen Betriebsfunkkapiteln. Hier gibt es verschiedene Kanalraster. Als Grund wird die Ablösung des 20-kHz-Kanalrasters genannt, prinzipiell werden aber jetzt alle unbefristeten Zuteilungen nachträglich bis 31.12.2028 befristet.
- Alle unbefristeten Zuteilungen in anderen VVNÖmL Kapiteln (andere Dienste, andere Frequenzen, andere Kanalraster) werden nachträglich befristet zum 31.12.2028.