Am letzten Schultag vor Beginn der großen Sommerferien hat die Bundesnetzagentur am 13. Juni 2018 nach Bonn zu einer Anhörung zum Thema Versteigerung des 2 und 3,6 GHz Spektrums für den Aufbau des 5G-Netzes geladen. Die Anhörung erfolgte einen Tag nach dem Mobilfunkgipfel in Berlin, der sich mit den Funklöchern im Mobilfunknetz beschäftigte. Dort hatte der Mobilfunk bereits gedroht, das bisherige Netz nicht weiter ausbauen zu wollen, wenn die Vergabe der Frequenzen für 5G an zu hohe Ausbauverpflichtungen gebunden würde.
An der Anhörung vor der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur in Bonn hat das „Who is Who“ der deutschen Wirtschaft teilgenommen. Neben den drei Mobilfunkbetreibern Deutsche Telekom AG, Vodafone und O2/Telefónica waren unter anderem der ZVEI (Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.), die Automobilindustrie mit ihrem Verband und den großen Automobilherstellern, die chemische Industrie mit BASF und der Verband der Maschinenbauer vertreten. Ein Exot war die Initiative „SOS – Save Our Spectrum“, die sich für die Interessen der Kultur- und Kreativwirtschaft einsetzt.
Bei der Anhörung wurden die unterschiedlichen Positionen zwischen den Mobilfunkbetreibern einerseits und der übrigen Wirtschaft andererseits deutlich. Alle Vertreter des Mobilfunks sprachen sich gegen Bestimmungen in den Versteigerungsbedingungen aus, die ihnen sogenannte Diensteverpflichtungen auferlegen, ein nationales Roaming vorschreiben oder eine nahezu flächendeckende Versorgung verlangen. Angesichts der hohen Investitionskosten für den Aufbau eines Netzes wollten sie freie Hand haben, wann und wo sie 5G-Netze aufbauen und wie sie diese vermarkten.
Auf der anderen Seite stand die deutsche Industrie. Sie hat deutlich gemacht, dass sie bei der vollständigen Digitalisierung und Integration der industriellen Wertschöpfungskette unter dem Schlagwort „Industrie 4.0“ nicht von den Mobilfunkunternehmen abhängig sein will. Alle Industrievertreter machten deutlich: Die Unternehmen müssen die Möglichkeit haben, ihre eigenen lokalen 5G-Netze zu betreiben. Dazu brauchen sie die von der Bundesnetzagentur vorgesehenen 100 MHz in dem Bereich 3,7 bis 3,8 GHz.
Das ist auch der Bereich, den die drahtlosen Mikrofone für ihre 5G-Anwendungen benötigen. Der Gründer der Initiative „SOS – Save Our Spectrum“, Helmut G. Bauer, wies in der Anhörung darauf hin, die Bundesnetzagentur habe bereits im Jahr 2008 ermittelt, dass in Ballungsräumen für die täglichen Produktionen mindestens 100 MHz für den Einsatz drahtloser Produktionsmittel benötigt werden. Inzwischen sei mit einem wesentlich höheren Frequenzbedarf zu rechnen, da seit 2008 die Zahl der drahtlosen Produktionsmittel erheblich zugenommen habe. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass die Bundesnetzagentur aktiv für eine Koordinierung sorge, um wechselseitige Störungen zwischen Industrieanwendungen und drahtlosen Produktionsmitteln zu verhindern. Bauer forderte außerdem eine flexible Frequenzzuteilung, um auch kurzfristig und zeitlich befristete Nutzungen zum Aufbau und Betrieb eigener 5G-Netze für PMSE, zum Beispiel für Festivals, zu schaffen.
Die Versteigerung des Spektrums wird laut Bundesnetzagentur im Frühjahr 2019 erfolgen. Darüber hinaus wird die Bundesnetzagentur bereits im September 2018 die Vergaberegeln für den Bereich 3,7 bis 3,8 GHz veröffentlichen und dazu eine Anhörung zu den Vergaberegeln durchführen.
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