Die Initiative „SOS – Save Our Spectrum” begrüßt die Nominierung der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft für die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit. Das Auswärtige Amt hat dazu den Antrag vor wenigen Tagen offiziell der UNESCO übergeben.
„Dies ist eine Anerkennung der vielfältigen Aktivitäten in allen Regionen Deutschlands und ein Beweis dafür, was eine föderale Struktur leisten kann“, erklärte der Gründer der Initiative Helmut G. Bauer. Damit unterscheide sich Deutschland von vielen anderen europäischen Ländern.
Bauer wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für den Erhalt dieser Situation auch die notwendigen technischen Rahmenbedingungen gegeben sein müssten. Wichtig seien ausreichend geeignete Frequenzen zum Einsatz von Funkmikrofonen und anderen drahtlosen Produktionsmitteln für die Aufführungen der Theater und Orchester.
Er appellierte an die Bundesregierung im Rahmen ihrer Digitalisierungsoffensive nicht nur die Belange des Mobilfunks zu berücksichtigen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass es genügend geeignete Frequenzbereiche für den Einsatz der drahtlosen Funkmikrofone gebe. „Mit der Versteigerung der Frequenzen für UMTS und LTE (Digitale Dividenden 1 und 2) haben die Theater und Orchester rund die Hälfte ihrer Frequenzen für den Einsatz ihrer drahtlosen Produktionsmittel verloren“, so Bauer.
Kulturelle Vielfalt gewährleisten
Die Theater- und Orchesterlandschaft in Deutschland wird durch die rund 140 Staats- und Stadttheater sowie Landesbühnen mit Orchestern und 130 Opern-, Symphonie-, Rundfunk- oder Kammerorchester sowie Kammerphilharmonien geprägt. Dazu kommen rund 220 private Theater, 100 Theater- und Symphonieorchester ohne feste Spielstätten, 2.200 freie Spielstätten, Gruppen und Ensembles und rund 2.500 Amateurtheaterbühnen.
Über die Aufnahme der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft in die internationale UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes entscheidet ein Zwischenstaatlicher Ausschuss Ende 2019.
Die Initiative „SOS – Save Our Spectrum“ setzt sich dafür ein, dass die Nutzung von Funkmikrofonen nicht noch weiter eingeschränkt und zusätzliches Spektrum zur ausschließlichen Nutzung durch drahtlose Produktionsmittel zugeteilt wird.
Der Deutsche Bühnenverein hat zum Hintergrund des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit erklärt:
Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. 177 Staaten sind dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Der Zwischenstaatliche Ausschuss zum Immateriellen Kulturerbe setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention zum Immateriellen Kulturerbe zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme neuer Kulturformen in die Listen des Immateriellen Kulturerbes. Bisher sind 366 Formen des Immateriellen Kulturerbes auf der internationalen repräsentativen Liste eingetragen, 47 Elemente auf der Liste des dringend erhaltungsbedürftigen Immateriellen Kulturerbes und 17 gute Praxisbeispiele zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes.
Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente für die Trägergemeinschaft der Kulturform, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen, eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft und die Eintragung in ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.
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