Sofort Anträge für Geräte im 700-MHz-Band stellen!

Sofort Anträge für Geräte im 700-MHz-Band stellen!

Sofort Anträge für Geräte im 700-MHz-Band stellen! 150 150 SOS - Save our Spectrum

Seit 1. Januar 2016 können bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) Anträge auf Ausgleichzahlungen für drahtlose Produktionsmittel gestellt werden. Diese Möglichkeit sollten alle sofort nutzen, die über Equipment im 700-MHz-Band verfügen! Die Zahlungen erfolgen, ohne dass eine konkrete Störung nachgewiesen werden muss[1].

Eine schnelle Antragstellung hat zwei Vorteile:

  1. Für Anträge, die 2016 gestellt werden, wird der Wert der Geräte am 31.12.2016 angesetzt[2]. Wird der Antrag erst 2017 oder noch später gestellt, wird einen geringer Wert zugrunde gelegt.
  1. Auch wenn ein Antragsteller von der BAV Ausgleichszahlungen erhalten hat, kann er seine Geräte noch weiter nutzen. Er ist nicht verpflichtet, das Equipment zu verschrotten.

Da die Auslandskoordinierung der Frequenzen immer noch nicht abgeschlossen ist, verzögert sich die Umstellung der TV-Netze. Zurzeit kann man davon ausgehen, dass der Mobilfunk erst nach 2018 das 700-MHz-Band nutzen kann. In vielen Gebieten wird es bis 2020 dauern.

Auch für Geräte im Bereich 470 – 694 MHz leistet das BAV Ausgleichzahlungen, wenn diese nach der Umstellung der TV-Sender nicht mehr eingesetzt werden können. Dazu muss aber erst klar sein, welche Kanäle die TV-Sender in Zukunft nutzen und wie weit deren Sende- und Störsignale reichen. Die Initiative „SOS – Save Our Spectrum“ steht im Kontakt mit der BAV und dem Bundesverkehrsministerium (BMVI), um zu klären, welche Nachweise dabei geführt werden müssen.

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Weitere Informationen und Downloads:

Fußnoten:

[1] §2 Abs. 4 RL-UmstKoPMSE700

[2] §3 Abs. 4 RL-UmstKoPMSE700