UE­FA EU­RO 2024™ – Fi­nal Draw

UE­FA EU­RO 2024™ – Fi­nal Draw

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Deutschland ist 2024 Austragungsort für die UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024™)

Am 02.12.2023 findet der Final Draw zur UEFA-Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024™) in Hamburg statt. Für geplante kurzzeitige Frequenznutzungen erfolgt die Zuteilung in einem vereinfachten Verfahren: Kurzzeitzuteilungen.

Frequenzanträge für Kurzzeitzuteilungen im Rahmen der Veranstaltung in Hamburg sind unter Verwendung des offiziellen Formblatts per E-Mail an folgende Adresse zu senden:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 223
„UEFA EURO 2024™ – Final Draw“
Canisiusstraße 21
55122 Mainz
GERMANY
Email: EURO2024@BNetzA.de
Die Frequenzzuteilung – unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Ablehnung – ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur –Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FrqZut) in der jeweils geltenden Fassung. Auf der Grundlage des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Verbindung mit der aktuellen Besonderen Gebührenordnung Bundesnetzagentur –Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FrqZut) werden zur Zeit für den vorübergehenden Betrieb (von bis zu 30 Tagen) einer Frequenz 30 Euro erhoben. Ergänzend sei an diese Stelle darauf hingewiesen, dass für Anträge die weniger als 15 Tage vor dem ersten Nutzungstag bei der Bundesnetzagentur eingehen (es zählt der Posteingangsstempel bzw. die Eingangszeit im E-Mail-Postfach) die Gebühren für die Kurzzeitfrequenzzuteilung gestaffelt höher berechnet werden. Näheres hierzu finden Sie in der Besondere Gebührenverordnung Bundesnetzagentur-Frequenzzuteilung (BNetzA BGebV-FreqZut) und in der Verwaltungsvorschrift Kurzzeitfrequenzzuteilung (VVKuNz).