Entschädigungen für Funkmikrofon-nutzer: eine erste Bilanz

Entschädigungen für Funkmikrofon-nutzer: eine erste Bilanz

Entschädigungen für Funkmikrofon-nutzer: eine erste Bilanz 860 461 SOS - Save our Spectrum
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Euro-Banknoten. © Andreas Hermsdorf / PIXELIO (www.pixelio.de)

Nach der Versteigerung der „Digitalen Dividende 2” an den Mobilfunk müssen drahtlose Produktionsmittel (PMSE) den Frequenzbereich 694 – 790 MHz räumen und dürfen anschließend nur noch das darunterliegende Spektrum 470 – 694 MHz nutzen. Auch dort wird es durch die Verlagerung von Fernsehsendern und den Start von DVB-T2 vermehrt zu Funkstörungen kommen. Viele Mikrofonanlagen lassen sich nicht ohne weiteres auf ungestörte Frequenzen umstellen. Sie müssen entweder kostenintensiv nachgerüstet oder ganz ersetzt werden.

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Thorsten Hinrichs, Leiter der Abteilung II „Verwaltungsdienst-leistungen“ in der BAV Aurich.

Betroffene Nutzer können seit 1. Januar 2016 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) einen Antrag auf Ausgleichzahlungen stellen. Wir haben Thorsten Hinrichs, Leiter der Abteilung II „Verwaltungsdienstleistungen“ in der BAV Aurich, nach seinen ersten Erfahrungen gefragt.

Das Interview gibt den Stand Mitte Mai 2016 wieder. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die 15 im Bundesgebiet vorgesehenen DVB-T2-Testsender noch nicht im dauerhaften Regelbetrieb, wie dies seit dem 31. Mai 2016 der Fall ist. Der Ausbau des Mobilfunknetzes im Frequenzbereich der „Digitalen Dividende 2“ steht erst noch bevor, der Beginn ist für 2017 geplant. Funkstörungen in größerem Umfang waren bis zum Zeitpunkt des Interviews also nicht zu verzeichnen. Dennoch haben erste Anwender bereits vorbeugend einen Antrag auf Entschädigung eingereicht.

 

1. Wie viele Anträge auf Erstattung von drahtlosen Mikrofonanlagen wurden bisher gestellt?

Es wurden bisher 77 Anträge über unser Online-Portal gestellt.

2. Was ist eine typische Funkanlage, für die eine Erstattung beantragt wurde?

Eine „typische“ Funkanlage lässt sich nicht nennen. Es werden Ausgleichszahlungen für Komplettanlagen (Sender und Empfänger) bzw. Einzelkomponenten (Sende- bzw. Empfangseinheiten) beantragt.

3. Wo liegen die Hauptprobleme bei den Anträgen? Wie lassen sie sich vermeiden?

Grundsätzlich ist festzustellen, dass die im Online-Portal gestellten Anträge ein hohes Maß an Vollständigkeit aufweisen. Insoweit hat es sich bewährt, dass die BAV umfangreiches Informationsmaterial zur Antragstellung im Portal zur Verfügung gestellt hat. Bei einzelnen wenigen Anträgen besteht dennoch das Problem fehlender oder unvollständiger Unterlagen. Der Grund dafür ist in den meisten Fällen, dass sich die Antragsteller das zur Verfügung stehende Informationsmaterial leider nicht vollständig oder nur oberflächlich durchgelesen haben. Hierauf sollten die Antragsteller zukünftig achten.

4. Über wie viele Anträge hat die BAV schon entschieden?

Die BAV hat bisher über 63 Anträge entschieden.

5. Wie viele wurden davon abgelehnt? Aus welchen Gründen?

Es wurden bisher fünf Anträge aus folgenden Gründen abgelehnt:

  • Trotz mehrfacher Nachforderung und Erinnerung wurden keine vollständigen und damit prüffähigen Antragsunterlagen vorgelegt.
  • Abschreibungszeitraum für die Geräte am 31.12.2016 abgelaufen (zwei Anträge).
  • Keine Störungsbetroffenheit vorhanden.
  • Keine Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur vorhanden.

6. Wie hoch waren die Erstattungen insgesamt? Wie hoch waren sie im Regelfall?

Insgesamt wurden bisher genau 301.766,43 Euro an die Antragsteller ausgezahlt. Das entspricht einem durchschnittlichen Bewilligungsbetrag von ca. 5.202,00 Euro pro bewilligtem Antrag.

7. Wie hoch war der Anteil der Anträge im Hinblick auf mit öffentlichen Mitteln finanzierte Funkanlagen? Wie hoch war dabei die Erstattung im Durchschnitt?

Insgesamt wurden bisher 30 Anträge nach § 4 der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen für Ausgleichszahlungen an Nutzer drahtloser Produktionsmittel (PMSE) gestellt. Davon wurden zwei Anträge abgelehnt, vier Anträge befinden sich noch in der Bearbeitung.

An diese Antragsteller wurden insgesamt exakt 172.221,25 Euro ausgezahlt, das entspricht einem durchschnittlichen Bewilligungsbetrag von etwa 7.175,00 Euro pro Antrag.

8. Was war die bisher höchste Summe, die die BAV in einem Einzelfall gewährt haben?

Der höchste Einzelbewilligungsbetrag beläuft sich auf 26.704,21 Euro, der niedrigste auf 99,00 Euro.

9. Liegen der BAV schon Anträge für große Mikrofonanlagen vor? Wie beurteilt die BAV, ob alle Anlagenteile erstattungsfähig sind?

Es haben bereits mehrere Veranstaltungs- bzw. Konzerthäuser Anträge gestellt. Die Erstattungsfähigkeit der Geräte wird aufgrund von Erfahrungswerten, vorhandenen Unterlagen, Internetrecherchen oder Rücksprachen mit den Herstellern oder Antragstellern beurteilt.

10. Steht die BAV auch im telefonischen Kontakt mit Antragstellern?

Da der BAV eine umfangreiche Begleitung und Betreuung der Antragsteller sowie eine zügige Antragsbearbeitung sehr wichtig ist, werden auftretende Fragen häufig direkt durch den Telefonkontakt mit den Antragstellern geklärt. Bei Bedarf leistet die BAV auch Unterstützung und Anleitung bei der Antragstellung im Online-Portal.

Das Team „Digitale Dividende II“ der BAV Aurich (von links nach rechts): Herbert Wolke, Vera Bachmann, Sabine de Buhr-Deichsel, Carolin Stahl

11. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind mit den Erstattungsfragen beschäftigt?

Das Team der „Digitalen Dividende 2“ in der BAV Aurich besteht zurzeit aus vier Personen (Teamleitung und drei Sachbearbeiter/innen).

12. Wirkt sich die Diskussion über eine Notifizierung der Erstattungsrichtlinie Rundfunk auf die Erstattung bei den Mikrofonen aus?

Nein, es sind keine Auswirkungen festzustellen.

13. Auf welchen Sachverständigen greift die BAV zurück, wenn sie technische Fragen zu den Funkmikrofonen klären muss?

Alle Fragestellungen konnten durch die BAV selbst geklärt werden, sodass es bisher nicht erforderlich war, einen Sachverständigen / eine Sachverständige hinzuzuziehen.

 


 

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