Planungssicherheit bis 2030 – aber…

Planungssicherheit bis 2030 – aber…

Planungssicherheit bis 2030 – aber… 1150 764 SOS - Save our Spectrum

© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO (www.pixelio.de)

Es war ein guter Tag für die Nutzer drahtloser Produktionsmittel (PMSE) in der EU: Der Europäische Rat, der die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten repräsentiert, hat am 26. Mai seine Position zur Zukunft der UHF-TV-Frequenzen beschlossen. Demnach sollen drahtlose Mikrofone und der Rundfunk die Frequenzen 470 – 690 MHz noch bis mindestens 2030 nutzen dürfen. Einen Haken hat die vorgesehene Regelung aber dennoch: Die Mitgliedsstaaten müssen sie nicht strikt befolgen, sondern können das Spektrum punktuell für den Mobilfunk öffnen, wenn sie dies für geboten halten. Somit entscheidet jede nationale Administration selbst, ob Rundfunk und PMSE das Spektrum weiterhin exklusiv nutzen dürfen, oder ob teilweise Mobilfunkaktivitäten zugelassen werden. Allerdings dürfen dadurch dann keine Dienste in den Nachbarstaaten gestört werden.

Die Regelung ist Teil eines Beschlusses, der auch die Räumung des 700-MHz-Bandes in ganz Europa bis 2020 vorsieht, um dort mobiles Internet auszubauen. In der Bundesrepublik hat dies im Hinblick auf das 700 MHz-Band keine praktischen Auswirkungen mehr: Dort wurden diese Frequenzen bereits 2015 als „Digitale Dividende 2“ an den Mobilfunk versteigert, der sie nun bis zum 31. Dezember 2033 nutzen kann.

Vorausgegangen war dem Beschluss des Europäischen Rates eine gleichlautende Empfehlung der EU-Kommission. Die Entscheidung liegt jetzt beim Europäischen Parlament. Es ist aber davon auszugehen, dass es dem EU-Ratsbeschluss folgen wird. Die Verhandlungen zwischen Parlament und Rat sollen im Herbst 2016 beginnen.

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Tagung des Europäischen Rates für Verkehr, Telekommunikation und Energie in Brüssel.

Deutschland gegen Öffnung für den Mobilfunk

Bund und Länder haben sich im Vorfeld gemeinsam gegenüber der EU-Kommission dagegen ausgesprochen, das Spektrum unterhalb von 700 MHz punktuell für den Mobilfunk zu öffnen. Es sollte demnach ausschließlich dem Fernsehen und den drahtlosen Produktionsmitteln vorbehalten bleiben. Dennoch hat der Bund dem jetzigen Beschluss inklusive der Öffnungsklausel zugestimmt. Zumindest teilweise folgte der Europäische Rat damit der Forderung der Mobilfunkbranche.

EU-Rat würdigt erstmals Frequenzbedarf der Kreativwirtschaft

„Trotz des Schlupflochs für den Mobilfunk bewerten wir den Beschluss des Europäischen Rates als sehr positiv. Er zielt ausdrücklich darauf ab, dem Fernsehen und den drahtlosen Mikrofonen langfristig Planungs- und Investitionssicherheit zu geben“, kommentiert Helmut G. Bauer, Gründer der Initiative „SOS – Save Our Spectrum“. „Zum ersten Mal werden drahtlose Produktionsmittel in einer Entscheidung des Rates überhaupt erwähnt. Wenn das EU-Parlament die Regelung verabschiedet, sollten der Rundfunk und die Nutzer drahtloser Produktionsmittel aber trotzdem wachsam bleiben: Auch in Deutschland, damit Bund und Länder dauerhaft bei ihrer Position bleiben und von der Ausnahmeregelung keinen Gebrauch machen.“

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