Erstattungsverfahren eröffnet

Erstattungsverfahren eröffnet

Erstattungsverfahren eröffnet 150 150 SOS - Save our Spectrum

Nach der Versteigerung des Bandes 694 – 790 MHz (“Digitale Dividende 2”) an den Mobilfunk müssen drahtlose Produktionsmittel (PMSE) den Frequenzbereich räumen. Weil Fernsehsender verlagert und durch die Umstellung auf DVB-T2 zusätzliche Frequenzen belegt werden[1], kommt es auch im Spektrum 470 – 694 zu Störungen auf Kanälen, die bisher für professionelle Produktionen nutzbar waren. Viele Mikrofonanlagen sind nicht ohne weiteres umstellbar und müssen kostenintensiv umgerüstet oder ganz ersetzt werden.

Anträge auf Entschädigung ab 1. Januar 2016 möglich

Richtlinien zur Entschädigung der Betroffenen sind nun offiziell veröffentlicht. Auch das Informationsportal auf der Website der zuständigen Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ist freigeschaltet. Dort finden PMSE-Nutzer die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen“ im Volltext zum Download. Weiter sind Antworten auf häufige Fragen verfügbar. Laut Website können Anträge auf Entschädigung ab dem 1. Januar 2016 gestellt werden – ausschließlich online auf der BAV-Homepage. Wir werden zum Start des elektronischen Antragsverfahrens nochmals gesondert informieren.

Wer kann eine Entschädigung beantragen?

Sie können nach der oben genannten Richtlinie eine Entschädigung geltend machen, wenn Ihre Anlage oder Anlagenteile folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Anschaffungswert mindestens 410,00 Euro
  • Im Frequenzbereich 694 – 790 MHz betrieben oder im Band 470 – 694 MHz aufgrund von Störungen nicht mehr nutzbar
  • Anschaffungszeitraum 1. Januar 2012 bis 31. März 2015
  • Anschaffungszeitraum 1. Januar 1997 bis 31. März 2015 bei gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen, öffentlich-rechtlichen oder öffentlich finanzierten Organisationen

Zusätzlich muss für die Anlage zwingend eine gültige Frequenzzuteilung der Bundesnetzagentur vorliegen. Die Frequenzzuteilung muss bis zum 31. Dezember 2015 durch die Bundesnetzagentur ausgestellt worden sein (Frist wurde aktuell verlängert). Da eine gewisse Bearbeitungszeit anfallen kann, empfehlen wir, den Antrag möglichst sofort zu stellen. Weitere Informationen zur Beantragung einer Frequenzzuteilung erhalten Sie hier.

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[1] Parallelausstrahlung der Programme in DVB-T und DVB-T2, so genannte Simulcast-Phase. Sie kann nach aktueller Planung zwei Jahre oder länger andauern. Nähere Informationen zur Umstellung auf DVB-T2 und ihre Auswirkung auf die PMSE-Nutzung erhalten Sie hier.