Die Bundesnetzagentur aktualisiert derzeit Teile des Frequenzplans gem. § 54 Abs. 1 TKG. „SOS – Save Our Spectrum“ schaut sich alle Änderungen an und wird dazu Stellung nehmen.
Für die Nutzerinnen und Nutzer drahtloser Produktionsmittel (PMSE) ist folgendes interessant:
1.) Seite 10: Frequenzteilplan 250, 790 – 862 MHz, Nutzung: zivil, Funkmikrofone, Änderung von 790 – 832 auf 823 – 832 MHz.
2.) Seite 11: Frequenzteilplan 251, 862 – 960 MHz, Nutzung: zivil, militärisch, Funkmikrofone, Streichung „Bandbreite: 200 MHz“.
3.) Seite 59: Frequenzteiplan 249A, 694 – 790 MHz, Nutzung: zivil, militärisch, Funkmikrofone, Änderung von 694 – 790 MHz auf 733 – 758 MHz.
4.) Interessant Seite 60: Im Bereich 5945 – 6425 MHz ist die Anwendung von WLAN geplant.
5.) Seite 63, Nr. 38: „Frequenzen aus dem Frequenzbereichen 1 350 – 1 400 MHz, 1 452 – 1 492 MHz und 1 518 – 1 525 MHz können für Funkmikrofone genutzt werden.“
6.) Seite 63, Nr. 41: „Der Frequenzbereich 694 – 790 MHz kann für [++++ gestrichen: Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik im Zusammenhang mit Rundfunk und+++] zur professionellen [folgendes Wort neu:] drahtlosen Produktion genutzt werden. Funkstellen dieser Anwendungen dürfen bei gegenwärtig oder zukünftig betriebenen Funkstellen primärer Funkdienste keine schädlichen Störungen verursachen und genießen keinerlei Schutz gegenüber diesen.
Quelle:
In ihrem Amtsblatt 12/2020 vom 08.07.2020 hat die Bundesnetzagentur die Verfügung Nr. 77/2020 über die Aktualisierung des Frequenzplans veröffentlicht.