Neue Allgemeinzuteilung im Bereich 470 – 694 MHz spart Bürokratie und Kosten

Neue Allgemeinzuteilung im Bereich 470 – 694 MHz spart Bürokratie und Kosten

Neue Allgemeinzuteilung im Bereich 470 – 694 MHz spart Bürokratie und Kosten 150 150 SOS - Save our Spectrum

Die Bundesnetzagentur hat am 8. April 2020 Frequenzen im Bereich zwischen 470 MHz und 694 MHz für die professionelle Nutzung drahtloser Mikrofone allgemeinzugeteilt.

„Die Frequenzen für drahtlose Mikrofone können zum Beispiel in der Kulturwirtschaft künftig kostenlos und ohne förmliche Beantragung genutzt werden“, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Durch die Allgemeinzuteilung entfallen für ca. 18.000 Einzelzuteilungen künftig die Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge. Neben der finanziellen Entlastung entbürokratisiert die Allgemeinzuteilung Frequenznutzungen für professionelle Nutzer; unter anderem im Bereich Rundfunk und Theater, bei Konzertveranstaltungen oder in anderen Veranstaltungseinrichtungen.

Die bisherigen Zuteilungsinhaber (Einzelfrequenzzuteilung) werden in den nächsten Wochen von der Bundesnetzagentur angeschrieben und über die Überführung ihrer individuellen Nutzungsrechte in diesem Frequenzbereich informiert sowie um Rückmeldung weiterer Frequenzbedarfe gebeten.

Für diese Neuregelung hatte sich „SOS – Save Our Spectrum“ in vielen Gesprächen und Stellungnahmen der letzten zwei Jahre stark gemacht. Auch das Unternehmen Sennheiser hatte das Engagement unterstützt.

Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Deshalb geht „SOS – Save Our Spectrum“ davon aus, dass das gesamte Frequenzband zwischen 470 und 694 MHz mindestens bis dahin, wie bisher, gemeinsam mit dem Rundfunk exklusiv genutzt werden kann.

Der Bundestagsabgeordnete Christian Jung (FDP), forderte inzwischen Verkehrsminister Andreas Scheuer auf, die Sicherung des Bandes für Theater und Kultureinrichtungen beim Zweiten Mobilfunkgipfel am 26. April 2020 zu bekräftigen. Die Bundestagsabgeordnete Margit Stumpp (Grüne) setzt sich für den dauerhaften Erhalt der Kulturfrequenzen ein.

Weitere Informationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/vfg34 veröffentlicht.