Auktion im ersten Halbjahr 2015

Auktion im ersten Halbjahr 2015

Auktion im ersten Halbjahr 2015 150 150 SOS - Save our Spectrum

Die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Länder haben sich bei einem Treffen im Kanzleramt am 11. Dezember endgültig über die Versteigerung der 700 MHz-Frequenzen und des L-Bandes verständigt. Der politischen Einigung folgt jetzt die rechtliche Umsetzung. Zu den näheren Hintergründen informiert die dritte Ausgabe unseres SOS-Newsletters.

Bundesnetzagentur trägt große Verantwortung

Trotz der Zustimmung zur Versteigerung haben die Ministerpräsidenten in der Besprechung mit der Kanzlerin in einigen Punkten noch Akzente gesetzt. Sie machen deutlich, dass die Regierungschefs von den Darstellungen der Bundesnetzagentur zu den zukünftig verfügbaren Frequenzen für Rundfunk und Kultur nicht überzeugt sind. Die Bundesnetzagentur hat gegenüber der Bundesregierung und den Ländern das Versprechen abgegeben, dass mehr als 400 MHZ für Funkmikrofone bereitstehen.

Heute versteigert – wann nutzbar?

Inzwischen hat die Bundesnetzagentur die Stellungnahmen von Verbänden und Unternehmen zu ihrem Vorhaben veröffentlicht. Dabei zeigt sich eine große Übereinstimmung zwischen den Mobilfunkern, dem Rundfunk und der Kultur- und Kreativbranche: Wann das 700-MHz-Band wie beabsichtigt für den Ausbau des mobilen Breitbandnetzes verfügbar sein wird, ist nach wie vor offen. Die Mobilfunkunternehmen wissen somit nicht, für was sie bei der Auktion bieten. Wie die Nutzer von Funkmikrofonen fordert unter anderem auch die Deutsche Telekom verbindliche Angaben zur Verfügbarkeit des Frequenzspektrums.

Entschädigungen für PMSE-Anwender

Der Bund und die Länder haben zugesagt, aus den Versteigerungserlösen die Kosten für die Umrüstung und Umstellung der drahtlosen Produktionstechnik zu finanzieren. Diese muss von den bisher genutzten Frequenzen 694 – 790 MHz vollständig in den Frequenzbereich 470 – 694 MHz umziehen.

Es ist jedoch davon auszugehen, dass nur Geräte entschädigt werden, für die eine Frequenzzuteilung vorliegt. Soweit Nutzer für ihr Equipment bisher noch keine Zuteilungen bei der Bundesnetzagentur beantragt haben, sollten sie dies deshalb jetzt noch schnell nachholen.

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