Es gibt seit April 2020 eine neue Allgemeinzuteilung von Frequenzen für drahtlose Audio- und Multimedia-Streaming-Geräte in folgenden Bereichen:
- 87,5 –108,0 MHz (Diese Nutzungsbestimmungen gelten nur für Sender mit analoger Frequenzmodulation (FM) zur drahtlosen Audio- und Multimedia-Streaming-Übertragung.)
- 863,0 – 865,0 MHz
- 1795 -1800 MHz
Drahtlose Audio- und Multimedia-Streaming-Geräte gehören laut Bundesnetzagentur zur Kategorie der Geräte mit hohem Arbeitszyklus bzw. kontinuierlicher Übertragung. Diese Kategorie umfasst Funkgeräte, deren Sendebetrieb auf geringer Latenzzeit und hohem Arbeitszyklus beruht. Übliche Verwendungen sind persönliche drahtlose Audio- und Multimedia-Streaming-Systeme für kombinierte Audio-/Video-Übertragungen und Audio-/Video-Synchronisationssignale, Mobiltelefone, Kraftfahrzeug- oder Heimunterhaltungssysteme, drahtlose Mikrofone, drahtlose Lautsprecher, drahtlose Kopfhörer, am Körper getragene Funkgeräte, technische Hörhilfen, In-Ohr-Monitoring-Geräte und drahtlose Mikrofone für Konzerte und andere Bühnenproduktionen sowie FM-Sender mit niedriger Leistung.
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2030 befristet.
(Bitte beachtet auch die jüngste Allgemeinzuteilung im Bereich 470 – 694: MHz)