Wenn Sie drahtlose Produktionsmittel im 700-MHz-Band oder im Bereich zwischen 470 und 694 MHz betreiben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine EntschĂ€digungszahlung fĂŒr Ihre bestehende AusrĂŒstung geltend machen. Unser Merkblatt fasst die Kriterien ĂŒbersichtlich zusammen. Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie wenn möglich die Ausgleichszahlungen des Bundes.
weiterlesenNach der Versteigerung der âDigitalen Dividende 2â an den Mobilfunk mĂŒssen drahtlose Produktionsmittel (PMSE) den Frequenzbereich 694 â 790 MHz rĂ€umen und mit vermehrten Störungen rechnen. Erste Anwender haben bereits eine EntschĂ€digung bei der Bundesanstalt fĂŒr Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt. Thorsten Hinrichs, Leiter der Abteilung II âVerwaltungsdienstleistungenâ in der BAV Aurich, nennt im Interview mit „SOS – Save Our Spectrum“ erste Zahlen.
weiterlesenEntschĂ€digungen fĂŒr „Digitale Dividende 2“ beantragen: die wesentlichen Regelungen im Ăberblick.
weiterlesenAusgleichszahlungen können seit 1. Januar 2016 im Internet beantragt werden.
weiterlesenUmrĂŒstungen nach „Digitaler Dividende 2“: AntrĂ€ge auf EntschĂ€digung ab 1. Januar 2016 möglich
weiterlesenOhne gĂŒltige Zuteilung kein Anspruch auf EntschĂ€digung nach Frequenzauktion: Wer drahtlose Produktionsmittel wie z.B. eine Funkmikrofonanlage in den Frequenzbereichen 470 â 694 MHz oder 694 â 790 MHz betreibt, sollte bereits jetzt sicherstellen, dass er eine EntschĂ€digung fĂŒr nicht mehr nutzbare Anlagen oder deren UmrĂŒstung beantragen kann.
weiterlesenDie Bundesnetzagentur hat mit ihren Vorbereitungen zur Versteigerung des 700-MHz-Bandes und des L-Bandes begonnen. Nach aktueller Planung soll die Frequenzauktion bereit 2015 stattfinden – ohne dass genug Funkspektrum fĂŒr drahtlose Produktionsmittel bleibt. Es wird also ernst mit der „Digitalen Dividende 2“. Die erste Ausgabe unseres SOS-Newsletters, die Sie im Anschluss an den Artikel zum Download…
weiterlesen