Wenn Sie drahtlose Produktionsmittel im 700-MHz-Band oder im Bereich zwischen 470 und 694 MHz betreiben, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigungszahlung für Ihre bestehende Ausrüstung geltend machen. Unser Merkblatt fasst die Kriterien übersichtlich zusammen. Verschenken Sie kein Geld und nutzen Sie wenn möglich die Ausgleichszahlungen des Bundes.
weiterlesenNach der Versteigerung der „Digitalen Dividende 2” an den Mobilfunk müssen drahtlose Produktionsmittel (PMSE) den Frequenzbereich 694 – 790 MHz räumen und mit vermehrten Störungen rechnen. Erste Anwender haben bereits eine Entschädigung bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gestellt. Thorsten Hinrichs, Leiter der Abteilung II „Verwaltungsdienstleistungen“ in der BAV Aurich, nennt im Interview mit „SOS – Save Our Spectrum“ erste Zahlen.
weiterlesenEntschädigungen für „Digitale Dividende 2“ beantragen: die wesentlichen Regelungen im Überblick.
weiterlesenAusgleichszahlungen können seit 1. Januar 2016 im Internet beantragt werden.
weiterlesenUmrüstungen nach „Digitaler Dividende 2“: Anträge auf Entschädigung ab 1. Januar 2016 möglich
weiterlesenOhne gültige Zuteilung kein Anspruch auf Entschädigung nach Frequenzauktion: Wer drahtlose Produktionsmittel wie z.B. eine Funkmikrofonanlage in den Frequenzbereichen 470 – 694 MHz oder 694 – 790 MHz betreibt, sollte bereits jetzt sicherstellen, dass er eine Entschädigung für nicht mehr nutzbare Anlagen oder deren Umrüstung beantragen kann.
weiterlesenDie Bundesnetzagentur hat mit ihren Vorbereitungen zur Versteigerung des 700-MHz-Bandes und des L-Bandes begonnen. Nach aktueller Planung soll die Frequenzauktion bereit 2015 stattfinden – ohne dass genug Funkspektrum für drahtlose Produktionsmittel bleibt. Es wird also ernst mit der „Digitalen Dividende 2“. Die erste Ausgabe unseres SOS-Newsletters, die Sie im Anschluss an den Artikel zum Download…
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